Bauherrenhaftpflicht
„Eltern haften für Ihre Kinder“ ist ein Schild, das auf so manch einer Baustelle zu finden ist. Doch das ist so nicht ganz korrekt. In erster Linie ist der Bauherr dafür verantwortlich Sorge zu tragen, dass die Baustelle keine Gefahr für andere darstellt. Er unterliegt der Sorgfaltspflicht, der Überwachungspflicht, der Verkehrssicherungspflicht.
Muss eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden?
Ob eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, hängt vom Bauvorhaben ab. So sind Umbau- und Anbaumaßnahmen bis zu einer Bausumme von bis zu 50.000€ in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer also beispielsweise einen Carport baut, das Dach erneuert oder einen Fußweg seines Eigenheims neu pflastert, der benötigt in aller Regel keine separate Bauherrenhaftpflicht.
Die Verkehrssicherungspflicht entspricht den gleichen Grundsätzen wie bei fertig gestellten Immobilien und unbewohnten Grundstücken: Die oberste Prämisse ist das Sorge tragen dafür, dass von Gebäude und Grundstück keine Gefahren für andere Personen oder Eigentümer ausgehen. |
Die professionelle Absicherung des Bauvorhabens steht an erster Stelle: unbeleuchtete Baugruben, instabile Gerüste und vereiste Zugänge sind häufige Unfallursachen. Hierfür haftet jedoch nicht der Bauherr, wenn das mit der Durchführung beauftragte Unternehmen haftbar gemacht werden kann. Jedoch steht auch dann der Bauherr in der Verantwortung, wenn er bei der Auswahl der ausführenden Unternehmen sich für einen Anbieter mit unzureichender Befähigung entschieden hat. In Deutschland ist die Befähigung festgeschrieben: Nur der Handwerkskammer angehörigen Fachunternehmen dürfen bestimmte Gewerke ausführen.
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Der Bauherr unterliegt der Überwachungspflicht. Dies bedeutet, dass er sich persönlich um die Baustelle und deren Sicherheit zu kümmern, und dass er sich regelmäßig vor Ort ein Bild machen muss. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann er für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflicht
Zum Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflicht gehören auch Rechtsstreitigkeiten. Sie nimmt die Funktion einer Rechtsschutzversicherung dann ein, wenn unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt werden sollen. Sie übernimmt die Kosten für Anwaltskosten, Prozesskosten und Sachverständigenkosten.
Beitrag und Kosten der Bauherrenhaftpflicht
Für die Bauherrenhaftpflicht sind keine laufenden Versicherungsbeiträge zu zahlen, vielmehr ein Einmalbetrag, der für die gesamte Bauzeit gültig ist. Dementsprechend ist die Versicherung auf das jeweilige versicherte Bauvorhaben begrenzt. Die Angebote unterscheiden sich primär in der Höhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden.
Weitere Informationen zum Bauen
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