Betriebsunterbrechungsversicherung
Es ist das Horrorszenario jedes Unternehmers. Bestimmte Umstände, wie zum Beispiel eine defekte Produktionslinie oder auch äußere Einflüsse beziehungsweise Elementarschäden wie Feuer, Sturm, Hochwasser etc. kann das betreffende Unternehmen seine Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum nicht ausführen. In diesem Fall muss der Inhaber des Unternehmens sowohl die Umsatz- beziehungsweise Gewinnsausfälle verkraften, aber auch zusätzlich die laufenden Kosten wie z. B. Mieten, Nebenkosten oder Gehälter für die Mitarbeiter weiter tragen. Besitzt das Unternehmen keine Versicherung, die vor einem solchen Fiasko schützt, kann es innerhalb weniger Tage beziehungsweise Wochen vor dem Konkurs stehen.
Um dieses Risiko aufzufangen, gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie trägt das gesamte Unterbrechungsrisiko und zahlt zunächst die laufenden Kosten für den Unternehmer weiter. Zusätzlich lässt sich vereinbaren, dass auch der entgangene Umsatz beziehungsweise Gewinn durch die Versicherung ersetzt wird. Diese Leistung ist allerdings nicht bei jeder Versicherung vorgesehenen beziehungsweise kann bei einigen Gesellschaften nur optional hinzugenommen werden. |
Grundsätzlich muss zwischen drei verschiedenen Varianten der Betriebsunterbrechungsversicherung unterschieden werden: es gibt eine kleine, eine mittlere und eine große BU-Versicherung. In welche Kategorie eine Betriebsunterbrechungsversicherung eingeordnet wird, hängt hauptsächlich von der Versicherungssumme ab. So spricht man beispielsweise bei Versicherungssummen bis zu einer Million Euro von einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese kann meist nur als Zusatzoptionen im Rahmen einer anderen Sachversicherung abgeschlossen werden.
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Mittlere und große Berufsunfähigkeitsversicherungen dagegen werden zumeist als eigenständige Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Bedingungen sind hier wesentlich flexibler und können im Einzelfall mit dem Versicherer ausgehandelt werden.
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Wichtig zu wissen ist, dass der Versicherungsbeginn bei der Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel nicht gleich mit dem Eintrittsdatum des Schadens ist. Die Versicherung gewährt ihre Leistungen meist erst dann, wenn die wirtschaftlichen Folgen aus dem vorhandenen Schaden effektiv auftreten. Auf der anderen Seite ist es aber durchaus möglich, dass die Versicherung auch nach einem behobenen Schaden weiterhin ihre Leistungen ausschüttet, und zwar solange, bis die volle Wirtschaftskraft des Unternehmens wiederhergestellt ist. Dabei geben die meisten Versicherer aber einen maximalen Zeitraum vor, in dem die Versicherung ihre Leistungen ausschüttet. In vielen Versicherungsverträgen beträgt dieser Zeitraum zwölf Monate.
