Elektronikversicherung
Für Unternehmen, die teure elektronische Geräte entweder selbst herstellen oder zur Herstellung ihrer Produkte nutzen, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Elektronikversicherung. Dies resultiert daraus, dass solche hochwertigen und hochpreisigen Geräte in der Regel in anderen Versicherungsformen - zum Beispiel einer Inventarversicherung oder ähnliches - nicht ausreichend versichert sind. Im Zweifelsfall würde also die Versicherung nicht den kompletten Wert der betreffenden Geräte ersetzen. Die Elektronikversicherung wurde dafür konzipiert, diese Kostenlücke zu schließen.
Ebenso wichtig ist der Abschluss einer Elektronikversicherung für Unternehmen, die Veranstaltungen organisieren, bei denen ebenfalls teure elektronische Geräte zum Einsatz kommen. Dabei könnte es sich z. B. um Musikanlagen, Lichttechnik oder ähnliches handeln. Zwar gibt es auch für diesen Zweck bereits eine andere Versicherung (die Veranstalterhaftpflichtversicherung), jedoch ersetzt auch diese elektronische Geräte in der Regel nur bis zu einer gewissen Wertgrenze. Diese ist jedoch durch das oftmals sehr teure Equipment für Veranstaltungen schnell überschritten. |
Wie bei fast allen gewerblichen Versicherungen, sollte auch eine Elektronikversicherung individuell auf die vorhandenen Bedürfnisse und Voraussetzungen abgestimmt werden. Wichtig ist dabei, dass zunächst der genaue Wert der zu versichernden elektronischen Bauteile ermittelt wird. Der gesamte Versicherungsvertrag muss anschließend auf diesen Wert abgestimmt werden, aus dem sich auch die Höhe der Beiträge ergibt.
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Zudem sollte bei einer Elektronikversicherung im Versicherungsvertrag genau festgelegt werden, unter welchen Umständen die elektronischen Geräte versichert sind. Einige Gesellschaften weigern sich zum Beispiel, elektronisches Equipment zu versichern, das bei Pop- oder Rockkonzerten zum Einsatz kommt, da es sich in der Vergangenheit erwiesen hat, dass insbesondere bei diesen Veranstaltungen sehr viel kaputtgeht. Eine diesbezügliche Absicherung wird sich also nur durch einen individuellen Versicherungsvertrag und die entsprechende Anpassung der Beitragshöhe erzielen lassen.
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Wichtig ist die Ermittlung des genauen Wertes auch für die Entscheidung, ob überhaupt eine spezielle Elektronikversicherung abgeschlossen werden muss. Ist der Wert ermittelt, kann dieser mit dem Grenzwert einer bereits vorhandenen Sachversicherung (z.B. der Inventarversicherung) abgeglichen werden. Ist der Grenzwert höher als der Wert des Equipments, muss keine gesonderte Elektronikversicherung abgeschlossen werden.
