Forderungsausfallversicherung

Insbesondere in wirtschaftlich instabilen Zeiten häuft sich die Anzahl der Forderungsausfälle in vielen Unternehmen. Doch was ist überhaupt ein Forderungsausfall? Er entsteht immer dann, wenn das betreffende Unternehmen eine Leistung für seinen Kunden erbracht hat, für die anschließend eine Vergütung gezahlt werden soll. Diese Vergütung bezeichnet man auch als Forderung, die vom betreffenden Unternehmen gegenüber seinem Kunden besteht.

 

Kann oder will der Kunde diese Forderungen nicht bezahlen, so entsteht in der Folge ein Forderungsausfall. Ein solcher kann sich sowohl aus rechtlichen Streitigkeiten ergeben, wenn zum Beispiel der Kunde mit der erbrachten Leistung nicht einverstanden ist, als auch im Rahmen einer Insolvenz beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Das Resultat ist in beiden Fällen gleich - der Unternehmer erhält sein Geld nicht, bleibt also auf der offenen Forderung sitzen.

In der Vergangenheit hat es sich schon öfter gezeigt, dass eine Vielzahl solch offener Forderungen oder auch wenige Forderungen in relativ großer Höhe das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen bedeuten können. Vor einem solchen Fall schützt die Forderungsausfallversicherung den Unternehmer. Sie kann dabei sowohl pauschal, aber auch speziell für einzelne Aufträge abgeschlossen werden. Die pauschale Forderungsausfallversicherung ist meist günstiger, reicht in ihrem Umfang aber nicht an die fallgebundene Forderungsausfallversicherung heran.

Letztere kommt meist erst dann zustande, wenn die Versicherungsgesellschaft die Zahlungsfähigkeit beziehungsweise Bonität des Kunden eigenständig überprüft hat. Dies ist bei vielen Versicherungen Voraussetzung dafür, überhaupt eine Forderungsausfallversicherung für einen Einzelfall abschließen zu können.


Welche Leistungen kann eine Forderungsausfallversicherung erbringen?

Zunächst einmal wird die Versicherung dafür sorgen, dass im Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden ein Mahnverfahren eröffnet wird. Die Kosten für dieses Verfahren trägt dabei die Versicherung. Erweist sich dieses Verfahren als erfolgreich und der Kunde zahlt letztendlich doch die erbrachte Leistung, muss die Versicherung keine weitere Leistung erbringen. Kann der Kunde jedoch selbst nach abgeschlossenem Mahnverfahren nicht bezahlen, wird die Versicherung dem Unternehmer die entgangene Forderung in voller Höhe ersetzen.

Aufgrund der schwierigen internationalen Rechtslage bieten viele Versicherer allerdings eine Forderungsausfallversicherung ausschließlich für Deutschland an. Es gibt zwar mittlerweile auch Versicherungen, die sich um Forderungen im Ausland kümmern, jedoch sind diese meist in ihrer Beitragshöhe sehr teuer.