Gesetzliche Krankenversicherung
Jeder Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 48.600€ ist in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch pflichtversichert. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden, wie auch alle anderen Beiträge der Sozialversicherung, vom Arbeitgeber direkt an die Krankenkassen abgeführt. Dieser zahlt auch die Hälfte der Beiträge für die GKV. Diese Regelung gilt jedoch nur für Beschäftigungsverhältnisse, bei denen eine Pflichtversicherung in der Sozialversicherung besteht, also für Teilzeit- und Vollzeitjobs, jedoch nicht für die sogenannten Minijobs (max. 400€).
Wer ein Einkommen oberhalb der gesetzlichen Grenze von derzeit 48.600€ (Stand: 2010) bezieht, der ist nicht mehr pflichtversichert und kann sich auch für die private Krankenversicherung entscheiden. Diese wirbt mit oftmals niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen, jedoch ist die Private Krankenversicherung (PKV) nicht in jeder Lebenssituation der gesetzlichen Krankenversicherung (PKV) zu bevorzugen. |
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Hat der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht oder Vorerkrankungen, so muss er mit höheren Beiträgen für die PKV, mit Leistungsausschlüssen oder gar mit einer Nichtaufnahme in die PKV rechnen. Auch für Familien mit Kindern kann es wirtschaftlich gesehen sinnvoller sein, der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehören, denn nicht nur der Ehepartner sondern auch die Kinder sind hier mitversichert. Anders als bei der PKV, hier muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Es kommt also immer auf die momentane und individuelle Lebenssituation an, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die richtige Wahl ist.
|
|
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Leistungskatalog innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich definiert, und bei den Krankenkassen annähernd identisch. Da jedoch auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge gesetzlich definiert und bei allen Krankenkassen gleich sind, versuchen die einzelnen Anbieter mit Zusatzleistungen neue Kunden zu gewinnen. Nebst Bonussystemen gibt es Zuschüsse für das Fitnessstudio, für Abnehmkurse oder andere Aktivitäten, die der Förderung der Gesundheit dienen.
|
|
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige Freiberufler und Unternehmer
Während Arbeitnehmer in aller Regel in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, gilt dies nicht für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer. Diese haben die freie Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern möchten. Die Grundlage zur Berechnung der Höhe der Beitragssätze ist der steuerrechtliche Gewinn, der mit Hilfe der Einkommenssteuererklärung ermittelt wird. Bis zu einer Höchstbemessungsgrenze sind Beträge in prozentualer Höhe fällig. Dies ist ein Grund, warum besser verdienende Selbständige die private Krankenversicherung der gesetzlichen oftmals vorziehen.
![]() |
Weitere Informationen und Tipps zum Thema Versicherungen und Finanzen: | |
|

