Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung gegen Gewässerschaden ist sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer erhältlich. Im privaten Bereich kennt man die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung allgemein unter dem Namen Öltankhaftpflicht. Sie kommt für alle privaten Wohneigentum-Besitzer in Frage, deren Immobilie durch eine Ölfeuerung beheizt wird. Die Versicherung sorgt dabei dafür, dass der Immobilieneigentümer gegen Schäden abgesichert ist, die durch Öl entstehen, welches zum Beispiel durch einen undichten Tank ins Grundwasser gelangt.
Analog dazu gibt es auch eine gewerbliche Versicherungsform, die sich Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nennt. Wenn man sich einmal überlegt, wie schnell in einem Unternehmen der Fall entstehen kann, dass das Grundwasser durch Öl oder andere schädliche Flüssigkeiten verschmutzt wird, so wird die Notwendigkeit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sehr schnell deutlich. |
Hinzu kommt, dass Verunreinigungen des Grundwassers in der Regel äußerst kostspielige Beseitigungsmaßnahmen erfordern. Ein Liter Öl kann nach Meinung von Experten bis zu eine Million Liter Wasser komplett verseuchen. Außerdem muss im Schadensfall nicht nur das Grundwasser selbst gefiltert und aufbereitet werden, sondern auch das gesamte Erdreich im Umfeld des Schadens, welches durch die ausgelaufene Flüssigkeit kontaminiert ist.
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Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist also für fast alle produzierenden Unternehmen absolut obligatorisch. Wie bei jeder gewerblichen Versicherung müssen auch hierbei die Bedingungen und Vertragspunkte individuell festgelegt werden. Bei einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist dies besonders wichtig, da in der Regel nur die Fälle versichert sind, die explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Hierbei ist es notwendig, alle im Unternehmen vorhandenen schädlichen Stoffe detailliert im Versicherungsvertrag zu nennen. Nur so ist gewährleistet, dass das Unternehmen gegen alle Eventualitäten abgesichert ist.
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Beiträge zur Gewässerschadenhaftpflicht
Selbstverständlich legen die Versicherungsgesellschaften die Beitragshöhen nach dem individuellen Risikofaktor fest, welcher dem betreffenden Unternehmen zugemessen wird. So werden die Hersteller chemischer Produkte in der Regel einen vielfach höheren Beitrag zahlen müssen als z. B. ein Hersteller, der Lebensmittel verarbeitet. Der pauschale Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist demnach meist nicht möglich.
