Haftpflichtversicherung

Sie wird von Experten als die wohl wichtigste Versicherung eingestuft: die private Haftpflichtversicherung. Die Grundlage für diese Versicherung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB)

Tritt dieser Fall ein, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden an Gegenständen / dem Eigentum Dritter, aber auch Personenschäden, die durch eigene Schuld entstanden sind. Wichtig auch für Familien: Schäden, die durch Kinder verursacht werden, sind ebenfalls mitversichert. Wer zur Miete wohnt, für den ist eine private Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Denn sie springt auch bei Schäden an der Mietwohnung ein. Egal ob durch einen Wasserschaden verursacht oder beim Toben der Kinder, das Eigentum des Vermieters wird durch die private Haftpflichtversicherung versichert. Ebenfalls abgesichert sind Schäden, die durch Haustiere verursacht werden – zumindest für kleinere Tiere wie Vögel, Hamster oder Katzen. Für Hunde hingegen muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Bei der privaten Haftpflichtversicherung haben die Versicherer oftmals zwei Tarife im Angebot: einen Basisschutz und einen Komfortschutz. Hier sollte der Verbraucher nicht nur die Beiträge miteinander vergleichen, sondern auch die mitversicherten Schadensfälle. Denn nicht nur bei den Beiträgen sind die Unterschiede nicht unerheblich, sondern auch bei den Leistungen und den Deckungssummen. Dabei sollte gerade bei der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden darauf geachtet werden, dass diese nicht zu gering dimensioniert ist. Auch für verschiedene Lebenssituationen gibt es die passende private Haftpflichtversicherung – für Singles ebenso wie für Paare und Familien bieten die meisten Versicherer maßgeschneiderte Tarife an.

Situationen, für die man Dritten gegenüber in der Haftung steht, können jederzeit eintreten. Unachtsamkeit auf der Skipiste, Übermut der Kinder oder ein nicht abgedrehter Wasserhahn können schnell hohe Folgekosten mit sich ziehen. Und schnell kann das Vorhandensein einer privaten Haftpflichtversicherung existentsentscheidend sein, denn für Schäden an Personen und Gegenständen Dritter haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen.

 

Die Basis für die Haftpflichtversicherung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§823 BGB).

Vorrausetzungen für den Schadenersatz bei der Haftpflichtversicherung

Damit der Geschädigte einen Schadensersatz geltend machen kann, müssen fünf Voraussetzungen zutreffen:
1. Schuldhaftes Handeln: Vorsätzliches oder fahrlässiges Tun oder Unterlassen
2. Rechtsgut verletzen: Eingriff in absolute oder allgemeine Rechte
3. Widerrechtlichkeit: Handlung ohne Rechtfertigung (z.B. Notwehr)
4. Ursächlicher Zusammenhang: Zwischen der Handlung und dem Schaden muss ein unmittelbar ursächlicher Zusammenhang bestehen (Kausalität)
5. Deliktsfähigkeit: unterschieden wird zwischen deliktsfähig, bedingt deliktfähig, deliktsunfähig.
Nur wem alle 5 Punkte nachgewiesen werden können, muss für sein Handeln haften und kann schadensersatzpflichtig sein.

Haftpflichtversicherung und Haftungsarten

Es gibt drei primäre Haftungsarten: Die Verschuldungshaftung, Gefährdungshaftung und Vertragshaftung. Die Verschuldungshaftung erstreckt sich nicht nur auf eigenes schuldhaftes Handeln, sondern schließt auch die Aufsichtspflichten mit ein (z.B. Lehrer, Eltern, Ausbilder etc.). Von Gefährdungshaftung spricht man, wenn man sein Umfeld einer Gefahr ausgesetzt hat, beispielsweise durch die Haltung eines Kfz oder Tierhaltung, oder durch Verunreinigung der Umwelt). Bei der Vertragshaftung ist die Grundlage natürlich ein gültiger Vertrag. Wird dieser von einer Partei nicht vertragsgerecht erfüllt, so kann ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden.


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