Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Wer eine Immobilie besitzt, der sollte gut versichert sein, denn der Eigentümer von Häusern und Grundstücken unterliegt der Verkehrssicherungspflicht, er haftet mit seinem gesamten Vermögen und bis zur Pfändungsgrenze auch mit seinem Einkommen, wenn ein Haftpflichtfall eintritt.

Eine Grundbesitzerhaftpflicht befreit den Hauseigentümer jedoch nicht von seinen Pflichten. Gerade wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt ist der Hauseigentümer verantwortlich für die Sicherheit der Bewohner und Besucher, und er haftet wenn Bestandteile von Haus und Grundstück Schäden verursachen. Populärstes Beispiel ist der Winterdienst. Hier müssen die zum Grundstück zugehörigen Wege von Eis und Schnee befreit werden, so dass keine Unfallgefahr besteht.

 

Auch die Gehwege, die am Grundstück angrenzen, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht des Grundbesitzers. Auch das Dach ist oftmals eine Ursache für Schäden. Herunterfallende Dachziegel oder Schneelawinen können Schäden am Eigentum Dritter, insbesondere an Autos oder auch an Personen verursachen.

Wer hier am Versicherungsschutz gespart hat, für den können gerade Personenschäden, die Invalidität oder Tod zur Folge haben, Existenz gefährdend sein. Schäden können auch ohne die Mitschuld des Hauseigentümers auftreten. Bricht im Gebäude beispielsweise ein Feuer aufgrund eines Kabelbrandes aus, und beschädigt es angrenzende Gebäude oder parkende Fahrzeuge, so haftet auch hierfür erst einmal der Hauseigentümer.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei selbstgenutzter Immobilie

Wer die Immobilie für sich und seine Familie selbst nutzt, der muss ausschließlich eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflichtversicherung bereits eingeschlossen. Je nach Vertragsdetails ist auch die Untervermietung von einzelnen Zimmern mit eingeschlossen, was jedoch immer im Einzelfall geklärt werden sollte.

Höhe der Beiträge für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Die Höhe der Beiträge für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist primär abhängig von der Objektart und der Anzahl der Mieteinheiten. Bei den Angeboten variieren nicht nur die Beiträge stark, sondern auch auf die Vertragsdetails ist zu achten. Beispielsweise ob auch kleinere, temporäre Baumaßnahmen mitversichert sind.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei Eigentumswohnung

Auch Besitzer von Eigentumswohnungen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Bei Wohnimmobilien mit mehreren Einheiten hat in aller Regel der Hausverwalter eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, deren Kosten auf die einzelnen Parteien umgelegt werden. Diese zusätzlichen Nebenkosten sollten beim Erwerb einer Eigentumswohnung mit einkalkuliert werden.

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