Insolvenzversicherung

Obwohl heute Insolvenzversicherungen für nahezu jeden Unternehmensbereich abgeschlossen werden können, sind sie ursprünglich fast ausschließlich aus dem Reisegewerbe bekannt. Dort schreibt sogar das Gesetz vor, dass der Reiseveranstalter ab einer bestimmten Teilnehmerzahl beziehungsweise einer festgelegten Anzahl von Tagen im Jahr, an denen Reisen durchgeführt werden, über eine solche Insolvenzversicherung verfügen muss.

 

Doch nicht nur bei professionellen Reiseveranstaltern ist eine Insolvenzversicherung sinnvoll. Bei Reisen von Clubs, Vereinen, Kirchen, gemeindeinternen Institutionen etc. ist der Abschluss einer solchen Versicherung ebenfalls angebracht, wenn auch nicht gesetzlich gefordert.

Sinn der Insolvenzversicherung

Welchen Sinn hat nun eine solche Insolvenzversicherung? Bleiben wir beim Thema Reisen, daran lässt sich die Funktionsweise dieser Versicherung am besten erklären. Sollte der Reiseveranstalter vor oder während einer Reise in Insolvenz gehen, entsteht automatisch ein Anspruch auf Schadenersatz, den der Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen kann.

Durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung kauft sich der Reiseveranstalter von dieser Pflicht quasi frei. Vorteile entstehen dabei aber vor allem für den Reisenden. Er erhält durch diese Versicherung die Gewissheit, im Zweifelsfall nicht auf seinen Kosten für die Reise sitzen zu bleiben. Das heißt, wenn der Reiseveranstalter vor oder während der Reise in Insolvenz gehen muss, wird der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis von der Versicherung zurückerstattet bekommen.

Abgewickelt wird das Ganze durch die so genannten Sicherungsscheine. Jeder Teilnehmer erhält einen solchen Sicherungsschein, bevor er Zahlungen für die Reise leisten muss. Der Sicherungsschein stellt dabei die Garantie für den Reisenden dar, dass sich dieser im Insolvenzfall direkt an die Versicherung wenden kann, und seine Ansprüche nicht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen muss. Die Versicherung muss bei Vorlage des Versicherungsscheins und gleichzeitiger Insolvenz des Reiseveranstalters dem Reisenden seinen kompletten Reisepreis zurückerstatten.


Wie wir gesehen haben, ist für Reiseveranstalter der Abschluss einer Insolvenzversicherung absolut notwendig und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus schafft eine solche Versicherung Vertrauen bei den Reiseteilnehmern und baut so die Hemmschwelle ab, eine Reise für relativ viel Geld im Voraus zu bezahlen. So kommt die Versicherung auch dem Veranstalter zugute.