Kfz Versicherung

Die Kfz Versicherung gehört zu den Versicherungsarten, die in vielen Haushalten gleich mehrfach vorhanden sind. Die Autos der Familienmitglieder, das Motorrad, der Wohnwagen – alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen zumindest eine Haftpflichtversicherung vorweisen.

Anbieter für Kfz-Versicherung gibt es zahlreiche – die großen Versicherer bieten diese ebenso an wie die Direktversicherer im Internet. Wobei es sich bei vielen der Direktversicherer um Vertriebsgesellschaften der großen Versicherungskonzerne handelt, die das Internet als Vertriebskanal nutzen.

 

Die Berechnung der Beiträge für die Kfz-Versicherung ist abhängig von mehreren Faktoren. Die Fahrpraxis, die jährliche Kilometerleistung und das Fahrzeug selbst sind die wichtigsten Kriterien für die Berechnung – nicht nur für die Kfz Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Teilkasko und Vollkasko.

Bedeutung der Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz-Versicherung

Für die Beiträge der Kfz-Versicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse die wohl größte Rolle. Für jedes Jahr ohne Schadensmeldung wird man in eine bessere SF-Klasse eingestuft, und profitiert von günstigeren Beiträgen. Fahranfänger werden entsprechend hoch eingestuft, so dass die Beiträge für Kfz Versicherung dementsprechend sind. So hat sich innerhalb der Familie die Praxis bewährt, dass ein Familienmitglied (meist ein Elternteil) mit vorteilhafter Einstufung das Fahrzeug für den Nachwuchs als Zweitwagen anmeldet.

Gerade wenn nicht nur eine Haftpflichtversicherung, sondern auch eine Vollkasko für das Fahrzeug abgeschlossen werden soll, wirkt sich diese Vorgehensweise positiv auf das Budget des Fahranfängers aus. Bei der Berechnung der Teilkaskoversicherung hingegen spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.

Kündigung der Kfz-Versicherung

Die abgeschlossenen Verträge für Autoversicherung laufen generell unbefristet. Jedes Jahr zum 30.11. hat der Gesetzgeber dem Kunden jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den bestehenden Vertrag zu kündigen um sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen und dort ab 01.01. des Folgejahres sein Fahrzeug neu zu versichern.

Darüber hinaus hat der Fahrzeughalter auch zu weiteren Anlässen die Möglichkeit eines Versicherungswechsel: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder ein Schadensfall eintritt besteht generell die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen – in der Regel mit innerhalb einer vierwöchigen Frist. Doch auch wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird macht es Sinn die Beiträge für Autoversicherung zu vergleichen und zu prüfen welches Angebot am besten zu einem passt.


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