Praxisausfallversicherung

Wer eine eigene Praxis oder Kanzlei betreibt (zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Heilpraktiker, Steuerberater etc.), wird sich vielleicht schon einmal im Kopf ausgemalt haben was passiert, wenn er als Hauptperson seines Unternehmens durch Krankheit, einen Unfall oder ähnliches plötzlich ausfällt.

 

Im Gegensatz zu einem Unternehmen, in dem fast jeder Mitarbeiter ersetzbar ist, droht bei einer Praxis der baldige Konkurs, wenn die Hauptperson über einen gewissen Zeitraum komplett ausfällt. Um dieses Risiko aufzufangen, gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn der Inhaber einer Praxis oder Kanzlei seine Tätigkeit voraussichtlich für längere Zeit nicht mehr ausführen kann. In diesem Fall übernimmt die Praxisausfallversicherung alle laufenden Kosten.

Die von der Praxisausfallversicherung übernommenen Leistungen können beispielsweise die Kosten für Mieten und Nebenkosten sein, Gehälter für Mitarbeiter oder auch der persönliche Verdienstausfall des Praxisinhabers. Zwar bekommt dieser im Ernstfall auch Hilfe von seiner Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, jedoch werden hierbei oft nur Beträge bis zu einer begrenzten Höhe ausgezahlt. Wenn man sich jedoch vor Augen führt, welch hohe Kosten durch einen Ausfall des Praxisinhabers entstehen können, wird der Sinn einer zusätzlichen Praxisausfallversicherung schnell klar.

Zusätzlich zu den bereits angesprochenen Leistungen kann eine Praxisausfallversicherung durch weitere Komponenten ergänzt werden. So kann die Versicherung zum Beispiel nach individueller Vereinbarung auch dann einspringen, wenn die betreffende Praxis beziehungsweise Kanzlei nicht durch den Ausfall des Besitzers in ihrem Betrieb eingeschränkt ist, sondern durch elementare Ereignisse wie Hochwasser, Feuer oder Sturm sowie bei Einbruch- und Diebstahlschäden. Auch hierbei ist die Praxisausfallversicherung eine Garantie dafür, dass die wirtschaftliche Existenz des Praxisinhabers und seiner Mitarbeiter zumindest für eine Übergangszeit gesichert ist.


Beiträge zur Praxisausfallversicherung

Um die individuellen Versicherungsbedingungen und die Beitragshöhen bei der Praxisausfallversicherung festlegen zu können, muss zunächst errechnet werden, wie hoch die genauen Kosten sind, welche bei einer Unterbrechung des Praxisbetriebs entstehen. Zudem muss die Versicherung immer wieder an die laufenden Entwicklungen angepasst werden. So können sich z. B. durch die Reduzierung oder auch Aufstockung des Personals innerhalb kurzer Zeit völlig andere Bedingungen ergeben, als vorher. Diese müssen dann umgehend im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden.