Private Unfallversicherung
Die Erwerbsunfähigkeit ist generell in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Jedoch nicht ohne Einschränkungen. So ist es von großer Bedeutung, dass mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise einer privaten Unfallversicherung die Langzeitfolgen von Krankheit oder Unfall aufgefangen werden und nicht zum finanziellen Desaster für die ganze Familie werden.
Ziel der privaten UnfallversicherungDas definierte Ziel der Unfallversicherung ist es, auch langfristig die Einkommensverluste und Mehrkosten, die im direkten Zusammenhang mit einem Unfall stehen, aufzufangen, das Leben nach dem Unfall so lebenswert wie möglich zu gestalten und den Lebensstandard zu sichern. |
Während der Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit seiner Arbeit geschehen versichert ist, greift die private Unfallversicherung bei Unfällen im privaten Bereich. Ob beim Sport und Heimwerken, im Haushalt oder beim Gassi gehen – rund 5 Millionen Menschen in Deutschland haben jährlich eine Unfallverletzung die in der Freizeit bzw. zu Hause zustande gekommen ist.
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Langfristige Folgen mit einer privaten Unfallversicherung absichern
Hat ein Unfall langfristige Folgen wie eine dauerhafte Behinderung, Arbeitsunfähigkeit oder ein längerer Krankenhausaufenthalt, so kommen auf den Geschädigten oftmals finanzielle Einbußen zu und nicht selten hat er auch höhere Aufwendungen. So endet beispielsweise das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung nach 78 Wochen, die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bereits nach 6 Wochen. Eventuell fallen auch Selbstbeteiligungen für die Behandlung an oder bei einer Behinderung sind beispielsweise Umbauten in der Wohnung erforderlich.
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Leistungen der privaten Unfallversicherung
Die Leistungen der privaten Unfallversicherungen variieren stark, je nach Anbieter. Kernstück jedoch ist immer die Invaliditätsleistung: Die Existenzsicherung im Falle einer Invalidität als Folge eines Unfalls. Die Leistungen werden bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewährt. Die Höhe der Leistungen der privaten Unfallversicherung ist von zwei Faktoren abhängig: von der vereinbarten Versicherungssumme und von dem Grad der Invalidität.
Zur Bemessung des Grads der Behinderung werden die sogenannten Gliedertaxen zu Rate gezogen. Hier ist festgesetzt, wie viel der Versicherte für eine bestimmte Unfallfolge erhält. Für die Amputation einer Hand beispielsweise 55%, für den Verlust eines Auges 50%. Die Gliedertaxe setzt die Sätze für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen fest. Jedoch gibt es keine Gliedertaxe für alle Versicherten – für bestimmte Berufsgruppen (beispielsweise Ärzte) gibt es besondere Listen.
Innerhalb der privaten Unfallversicherung gibt es verschiedene Leistungen: Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung, Unfallrente 50/90, Kurkostenbeihilfe oder auch Bergungskosten.
