Schadenfreiheitsklasse
Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ist elementar für die Beitragshöhe, die Kfz Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung betreffend. Die Einstufung in die jeweilige SF-Klasse entspricht den angerechneten unfallfreien Jahren. Verursacht der Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres keinen Unfall, so wird er im Folgejahr automatisch in der Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft.
Möchte man zum Jahreswechsel sein Kündigungsrecht wahrnehmen und ist man auf der Suche nach einem neuen Versicherer, so sollte man den Faktor Schadenfreiheitsklasse in jedem Fall berücksichtigen. |
Ein Autofahrer mit vielen schadenfreien Jahren genießt attraktive Rabatte – und zahlt bei Kfz Haftpflicht und Vollkaskoversicherung vielleicht noch 30% des Regelsatzes. Ein Fahranfänger hingegen kommt bei der Kfz Haftpflichtversicherung schnell auf über 200% und muss auch bei der Vollkaskoversicherung mehr als den Regelsatz der Beiträge bezahlen.
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Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse
Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ist gesetzlich fest geregelt – jedoch bedeutet dies nicht, dass die Versicherungen die gleichen Prozente auf ihren Regelsatz anwenden. Sie haben hier einen gewissen Spielraum, und so variieren die Prozentsätze je nach Versicherer.
Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger
Da Fahranfänger sehr hoch eingestuft werden, wird in den meisten Familienverbänden wohl die Praxis angewandt, dass nicht der Fahranfänger selbst ein Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet und versichert, sondern dass das Auto als Zweitwagen auf ein Elternteil läuft – mit einer wirtschaftlich interessanten Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse.
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Schadenfreiheitsklasse bei Zweitwagen
Doch nicht nur die Autos des Nachwuchses können im günstigeren Zweitwagen-Tarif laufen, auch andere Fahrzeuge wie Motorräder oder Wohnmobile können als Zweitfahrzeuge angemeldet werden. Auch ist es möglich, die bisher erworbenen Rabatte auf andere Personen zu übertragen. Möchte man das Fahrzeug des Nachwuchses beispielsweise nicht mehr über ein Elternteil versichern sondern direkt, so kann man die Schadenfreiheitsklasse auch übertragen lassen. Dies mit Einschränkungen, denn zum einen ist es nur möglich die SF-Klasse bis zu den schadenfreien Jahren, die man selbst hätte fahren können, zu übernehmen. Gleichzeitig hat der ursprüngliche Besitzer nicht mehr die Möglichkeit, ein Zweitfahrzeug zu den gewohnt günstigen Konditionen zu versichern – die Rabatte sind weg. Wie die Einstufung genau aussieht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherer und sollte auf jeden Fall vor Vertragsabschluss abgeklärt werden.
