Sonstige Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen gibt es für nahezu jeden Bereich und Lebenssituation, für den privaten wie auch gewerblichen Bereich. Versichert sind Ansprüche Dritter bei Sach-, Personen und Vermögensschäden. In der Regel wird eine maximale Versicherungssumme vertraglich vereinbart, wobei normalerweise eine gesetzliche Mindestsumme vorgeschrieben ist.

 

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht: Das Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Bereich deckt die Ansprüche dritter ab, die gegen das Unternehmen und seine Mitarbeiter geltend gemacht werden. Für bestimmte Branchen / Berufsgruppen gibt es spezifische Angebote und Versicherungspakete.

Kfz-Haftpflicht

Kfz Haftpflicht: Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden zu können, muss der Fahrzeughalter einen Versicherungsnachweis vorlegen. Denn die Kfz Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, für alle Fahrzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden – vom Auto bis hin zum Motorrad oder Anhänger. Bei einem selbst verschuldeten Unfall sichert sie die Ansprüche des Unfallgegners ab, jedoch nicht die am eigenen Fahrzeug.

Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht: Die auch als Öltankhaftpflicht bekannte Versicherung wird benötigt, wenn ein oberirdischer oder unterirdischer Öltank betrieben wird. Läuft aus dem Tank Öl aus, so kann dies Millionen Liter von Trinkwasser verseuchen, wofür der Inhaber des Tankes haftet, unabhängig vom eigenen Verschulden. Um die Wichtigkeit dieser Versicherung zu verdeutlichen: Bereits 1 Liter Öl kann 1 Million Liter Trinkwasser verunreinigen.

Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht: Wer in Deutschland einen Jagdschein beantragen oder verlängern lassen möchte, der muss eine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen, ansonsten wird dieser verwehrt. Auch wer nicht mehr Jagen geht und seine Jagdwaffen behalten möchte, benötigt eine Jagdhaftpflicht-Versicherung. Oftmals ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bis zu 2 Jagdhunde mit eingeschlossen.

Wassersporthaftpflicht

Wassersporthaftpflicht: Die Schiffshaftpflichtversicherung ist zumeist eine Pflichtversicherung, doch auch bei anderen Wassersportarten können Schäden verursacht werden, für die der Sportler haftet. In der Regel jedoch wird sie für Motorsportboote und Segelboote abgeschlossen.

Umwelthaftpflicht

Umwelthaftpflicht: Schäden durch Umwelteinwirkungen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht mit eingeschlossen, und so ist die Umwelthaftpflicht eine Zusatzversicherung für den gewerblichen Kunden. Die Basis hierfür ist das Umweltschadensgesetz. Es gibt insgesamt 7 Bausteine / Varianten, die auf die entsprechenden Anlagen und Tätigkeitsbereichen des Unternehmens abgestimmt sind.