Transportversicherung

Wenn ein Unternehmen Waren herstellt, müssen diese nach der Produktion zunächst zum Großhändler, Einzelhändler oder auch direkt zum Kunden transportiert werden. Das kann auf der Straße passieren, aber auch per Flugzeug oder mit der Bahn. Allen Transportarten gemein ist, dass es durchaus vorkommen kann, dass die Waren auf dem Transportwege beschädigt werden, verloren gehen oder aber gestohlen beziehungsweise unterschlagen werden.

Insbesondere bei teuren Produkten stellen diese Transportschäden ein großes Risiko für den Unternehmer dar. Mit dem Abschluss einer Transportversicherung beugt er diesem Risiko wirkungsvoll vor.

 

Beim Transport auf der Straße, z. B. per Lastkraftwagen, besteht meist nur eine Versicherung für das Fahrzeug selbst. Die Ladung ist bestenfalls bis zu einem gewissen Wert versichert, welcher bei hochpreisigen Waren aber sehr schnell überschritten ist. Ebenso sieht es bei Transporten per Bahn oder Flugzeug aus. Auch hier haftet die Bahn beziehungsweise die Fluggesellschaft zwar grundsätzlich schon für Schäden am Transportgut, jeder reichen die Haftungsgrenzen hier bei hochwertigen Waren oft nicht aus, und diese vollständig finanziell zu ersetzen.

Absolut obligatorisch ist der Abschluss einer Transportversicherung für Unternehmen, die ihre Waren selbst - das heißt mit einer eigenen Fahrzeugflotte - befördern. Die Verträge für die Transportversicherung können dabei meist individuell ausgehandelt werden, wobei die Konditionen davon abhängen, wie viele Waren transportiert werden beziehungsweise wie viele Fahrzeuge für das Unternehmen im Einsatz sind. Auch der Wert der Waren sowie deren Beschaffenheit spielen dabei eine ausschlaggebende Rolle.

Wichtig zu wissen ist, dass der Abschluss einer Transportversicherung den Unternehmer nicht von einer gewissen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Warenbeförderung befreit. So muss beispielsweise stets darauf geachtet werden, dass die Ware während des Transports sicher befestigt ist und somit nicht durch Erschütterungen oder Verrutschen beschädigt werden kann. Passiert dies doch, wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Unternehmer eine Mitschuld gegeben und daher nicht den vollen Schaden regulieren.


Besondere Bedingungen gelten dagegen bei Gefahrgut- und Werttransporten. Auch für diese können Transportversicherung abgeschlossen werden, jedoch wird hierbei meist gefordert, dass besondere Sicherheitsbedingungen wie beispielsweise gepanzerte Fahrzeuge etc. eingehalten werden.