Umwelthaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung sollte zumindest für Unternehmen des produzierenden Gewerbes obligatorisch sein. Grund dafür sind die deutlich verschärften Bestimmungen zum Umwelt- und Naturschutz, welche seit einigen Jahren in Deutschland und auch EU-weit gelten.

 

Bei jedem produzierenden Unternehmen besteht jedoch die latente Gefahr, der Umwelt durch das Freisetzen schädlicher Stoffe nachhaltig zu schaden. Solche Schäden können viele Tausend Euro kosten, wenn zum Beispiel das Erdreich durch auslaufendes Öl verseucht wurde und großflächig abgetragen werden muss. Wird dabei zusätzlich noch das Grundwasser betroffen, kann sich die Sache zu einem finanziellen Fiasko ausweiten.

Aus diesem Grund tut jeder Unternehmer gut daran, eine Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt ihn vor Schadenersatzforderungen, die durch austretende Schad- oder Giftstoffe wie Öl, Gas, Benzin, chemische Stoffe oder ähnliches entstehen. Auch Schäden, die aufgrund großer Hitzeentwicklung oder durch Dampf entstehen, sind im Rahmen einer Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Schäden am Erdreich, einem Gewässer oder auch der Umgebungsluft handelt.

Im Ernstfall wird die Versicherung zunächst prüfen, ob die gegen den Unternehmer gestellten Forderungen rechtens sind. Sind sie es nicht, fungiert die Umwelthaftpflichtversicherung gleichzeitig auch als Rechtschutzversicherung und wird die notwendigen Prozesskosten sowie Kosten für Gutachter, Zeugen etc. in vollem Umfang übernehmen. Falls der Schaden doch dem Unternehmer angelastet werden kann und dieser trotzdem eine gewisse Sorgfaltspflicht hat walten lassen, wird die Versicherung auch die daraus resultierenden Kosten tragen.


Die Umweltversicherung kann bei vielen Versicherern als Zusatzoption im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es gibt allerdings auch Versicherer, die eine einzelne Umwelthaftpflichtversicherung anbieten. Diese sind zwar meist etwas teurer, bieten aber in der Regel einen größeren Versicherungsumfang als eine Umwelthaftpflichtversicherung, die lediglich als Zusatzoptionen angeboten wird.

Ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist, in welcher Branche das betreffende Unternehmen arbeitet beziehungsweise mit welchen Gefahrenstoffen es in Verbindung kommt. Es ist dabei durchaus verständlich, dass die Versicherer von Unternehmen, deren Arbeit- beziehungsweise Produktionsressourcen eine potentielle Gefahr für die Umwelt darstellen, wesentlich höhere Beiträge fordern als von Unternehmen, die ausschließlich mit umweltfreundlichen Stoffen arbeiten.