Veranstalterhaftpflichtversicherung
Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine besondere Versicherungsform für alle Unternehmen, die Veranstaltungen durchführen und/oder organisieren. Neben gewerblichen Unternehmen können auch Vereine und Clubs eine solche Versicherung abschließen.
Der Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung ist für den Veranstalter zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sagt das entsprechende Gesetz in Deutschland aus, dass jeder Veranstalter rechtlich dazu verpflichtet ist, im Schadensfall in voller Höhe für die Beseitigung desselben aufzukommen. Dazu ist die nötige finanzielle Vorsorge zu treffen. Was da so eindeutig klingt, ist allerdings in der Realität recht schwammig. Wer kann schon abschätzen, welche Schadensformen im Rahmen einer Veranstaltung welche Kosten verursachen könnten? Gerade da, wo ausgelassen gefeiert wird, ist die Gefahr von Schäden in der Regel besonders hoch. |
Um dem Veranstalter dieses Risiko abzunehmen, gibt es die Veranstalterhaftpflichtversicherung. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich alle Schäden im Rahmen von Veranstaltung ab, also sowohl Sach- und Vermögensschäden als auch Schäden an Personen. In vielen Policen ist darüber hinaus auch die Regulierung von Schäden enthalten, die durch den Auf- und Abbau des Veranstaltungsequipments entstehen, beziehungsweise durch das Be-und Entladen.
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Wie fast alle gewerblichen Versicherungen muss auch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung individuell mit dem Versicherer ausgearbeitet und abgeschlossen werden. So spielt es beispielsweise eine ausschlaggebende Rolle, in welcher Form die Teilnehmer der Veranstaltung in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Hier ist es zum einen möglich alle Teilnehmer pauschal in der Veranstalterhaftpflichtversicherung mitzuversichern, es besteht aber auch die Möglichkeit, jeden einzelnen Teilnehmer namentlich im Versicherungsvertrag zu erwähnen. Dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Veranstaltung in relativ kleinem Rahmen abläuft und die Namen aller Teilnehmer bekannt sind - zum Beispiel bei Vereinsfeiern oder firmeninternen Veranstaltungen.
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Grundsätzlich sollte eine Veranstalterhaftpflichtversicherung dann abgeschlossen werden, wenn der Versicherte mehr als zwei- bis drei Veranstaltungen pro Jahr ausrichtet. Sind es weniger, könnte die Regulierung eines eventuell auftretenden Schadens auch von der normalen Haftpflichtversicherung übernommen werden, allerdings sollte dies bereits im Vorfeld mit der entsprechenden Versicherung abgesprochen werden. Andernfalls könnte das betreffende Unternehmen im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben.
