Versicherungswechsel Autoversicherung

Der Vertrag für die Autoversicherung läuft in aller Regel bis zum Jahresende und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wird er nicht zum 30.11. des Jahres gekündigt. Eine Regelung, die nur von einigen wenigen Anbietern gebrochen wird, wie beispielsweise bei der Direct Line. Eine Regelung, die es dem Versicherten ermöglicht, einmal im Jahr die Preise für Autoversicherung zu vergleichen und sich nach einer neuen, ggf. günstigeren Autoversicherung umzusehen. Viele Kunden nehmen diese Möglichkeit auch gerne wahr und so klagen die Versicherern über treulose Kunden, die sich jedes Jahr nach einer neuen Autoversicherung umsehen – um sich dann für den günstigsten Anbieter ggf. neu entscheiden.

 

Wurde vor wenigen Jahren noch primär beim Versicherungsmakler seines Vertrauens die Autoversicherung bei einer der großen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, so hat sich dies gewandelt. Immer mehr etablieren sich auch Direktversicherer, die keine Filialen und direkte Ansprechpartner aufwarten können. Ein Versicherungswechsel zu günstigen Onlineanbietern kann sich durchaus lohnen.

Wann kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden?

Doch nicht nur zum Vertragsablauf kann man mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Auch wenn ein Schadensfall eintritt oder der Versicherer die Beiträge erhöht, kann man dies zum Anlass nehmen um sich nach einem neuen Anbieter umzusehen. Erhöht der Versicherer die Beiträge zum neuen Jahr, so muss er dies bis spätestens Ende November dem Kunden schriftlich mitteilen. In dieser Mitteilung ist auch die Kündigungsfrist (oftmals 8 Wochen) zu finden.

Kündigung der Kfz-Versicherung

Ein Wechsel der Autoversicherung ist denkbar einfach. Die Kündigung beim bisherigen Versicherer sollte fristgerecht und schriftlich erfolgen, und der Versicherte hat Anspruch auf eine zeitnahe Kündigungsbestätigung. Wenn man sein Fahrzeug nicht nur Haftpflicht sondern auch Kaskoversichern möchte kann es Sinn machen, sich erste eine Versicherungszusage vom neuen, gewünschten Anbieter geben zu lassen. Denn während die Haftpflichtversicherung von jedem Versicherer angeboten werden muss, bleibt dies bei den Kaskoversicherungen den Versicherern offen.

Versicherungswechsel bei Saisonkennzeichen und Zweitfahrzeugen

Fährt man ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, so sollte man einen abweichenden Vertragsablauf und damit verbunden geänderte Kündigungsfristen beachten. Dies gilt insbesondere für Cabrios, Wohnmobile und Zweiräder. Hier findet man die nötigen Informationen im Kleingedruckten, oder durch einen Anruf beim Versicherer. Da es sich bei diesem Fahrzeug in aller Regel um ein Zweitfahrzeug handelt sollte man zweimal prüfen, ob es Sinn macht, seine Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Anbietern zu versichern.